AGB’s

§1 Allgemeines

(1) Für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von LS-Funkalarm-Anlagen Lutz Stabenow e.K., im Folgenden Verkäufer genannt, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Vertrieb.

(2) Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners gelten nur dann, wenn ihre Geltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Bezugnahme des Vertragspartners auf seine Geschäftsbedingungen führt niemals zu deren Geltung, auch wenn wir diesen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die Bedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat

(3) Der Kunde erklärt sich schon bei Abschluss des ersten Kaufvertrages im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren und künftigen Leistungen, Lieferungen und Angebote gelten, auch wenn die AGB nicht jeweils neu vereinbart werden.

(4) Von diesen AGB abweichende Abreden jeder Art bei oder nach Vertragsabschluss mit Vertretern oder /und Betriebsangehörigen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Faxschreiben werden als Zustellungen anerkannt.

§2 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Angebote sind unverbindlich und stets freibleibend, ebenso wie die in Katalogen und Verkaufsunterlagen des Verkäufers und im Internet enthaltene Angaben und Angebote, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen.

(2) Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.

(3) Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug um Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

(4) Dienstleistungen des Verkäufers, die über die Pflichten als Verkäufer hinausgehen, wie z. B. die Übernahme von dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Beratungs- und Planungsleistungen bedürfen der besonderen Vereinbarung und werden nur gegen Vergütung übernommen.

§3 Preise

(1) Alle genannten oder ausgewiesenen Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unser Angebot ist freibleibend. Es kommen die am Tage der Bestellung gültigen Preise zur Abrechnung.

(2) Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Der Mindestauftragswert einer Bestellung beträgt EUR 20,-. Unter diesem Betrag ist der Verkäufer berechtigt, einen Mindermengenzuschlag von EUR 5,- zu berechnen. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Düsseldorf (Erfüllungsort). Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherung / Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

§4 Versand

(1) Alle Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen.

(2) Mehrwegverpackungen werden vom Verkäufer nur Leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Mitgelieferte Euro-Paletten und/oder Euro-Gitterboxen verstehen sich ebenfalls als Mehrwegverpackungen. Dem Versandunternehmen bzw. der Spedition sind Zug um Zug mit der gelieferten Ware in gleichem Umfang entsprechende Euro-Verpackungen zu übergeben.

§5 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Korschenbroich (Erfüllungsort). Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übernahme durch den Käufer, spätestens jedoch mit dem Erreichen der Laderampe bzw. des Lagerausganges. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch für Teillieferungen.

(2) Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Käufer. Die Wahl der Versandart hat der Käufer. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, ist der Verkäufer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Käufer mit der Bestellung nicht ausdrücklich bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen Versandart der Verkäufer.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe, auf den Käufer über, nach der Anzeige, dass die Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, dass der Verkäufer auf Verlangen des Käufers, die verkaufte Ware nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Verkäufer die Sache dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmter Person oder Anstalt) ausgeliefert hat.

(4) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Versandbereitschaft dem Versand gleich. Der Verkäufer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§6 Lieferfristen

(1) Die Lieferungen erfolgen binnen 4 Wochen wenn nicht anders angegeben. Sollte eine Lieferung in dieser Frist nicht möglich sein, so ergeht eine gesonderte Benachrichtigung mit der Bitte um entsprechende Bestätigung. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Wird die Lieferung infolge eines Umstandes, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise unmöglich, so ist der Verkäufer berechtigt, seine Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzugeben.

§7 Fernabsatzverträge mit Verbrauchern

(1) Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine Rücklieferung bei Ausübung des Widerrufsrechts werden ab einem Warenwert von EUR 40,- vom Verkäufer übernommen. Auf telefonische Anzeige der beabsichtigten Rücksendung sorgt der Verkäufer für die Übersendung einer sog. „Freeway-Marke“ für Rücksendungen innerhalb der BRD. Die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erfolgt ausschließlich nach den AGB des Verkäufers.

§8 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1) Die Übergabe oder Lieferung der Ware erfolgt gegen Barzahlung oder Rechnung. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und für den Verkäufer in spesenfreier Weise zu begleichen. Sollte kein Zahlungsziel angegeben sein, tritt ohne weitere Mahnung Verzug 30 Tage nach dem Rechnungsdatum ein, andernfalls ab dem angegebenen Zahlungsziel.

(2) Bei Zahlungsverzug erfolgen alle weiteren Lieferungen — auch Rückstandsauflösungen — nur gegen Nachnahme oder Barzahlung. Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 12 % zu berechnen. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.

(3) Werden mit dem Verkäufer abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart, so bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

§9 Verrechnung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

(1) Der Verkäufer ist berechtigt, eingehende Zahlungen abweichend von der Zweckbestimmung des Käufers zunächst auf Kosten, entstandene Verzugszinsen und sodann auf ältere noch offene Forderungen zu verrechnen. Der Käufer erhält in diesem Fall eine schriftliche Abrechnung.

(2) Der Käufer ist zur Aufrechnung und falls er Kaufmann ist, auch zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§10 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Mängel die erst später offensichtlich werden, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

(2) Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur. Bei Schäden an der Verpackung lässt der Kunde sich diese vom Zusteller quittieren.

§11 Gewährleistung

(1) Wird der Gegenstand mangelhaft, oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, gewährt LS-Funkalarm Anlagen nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Für Gebrauchtgeräte wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

(2) Die Gewährleistungsdauer für gewerbliche Käufer beträgt, sofern nichts anderes vereinbart 12 Monate.

(3) Die Gewährleistungsfrist für Endverbraucher beträgt 24 Monate ab erfolgter Installation der Anlage, bzw. ab Lieferung anderer Verkaufsware.

§12 Haftung

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege behördliche Anordnungen etc. haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit

(2) Der Verkäufer haftet nicht für mittelbare oder Folgeschäden. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus Verletzung vertraglicher Nebenfristen ausgeschlossen.

(3) Soweit in diesen AGB die Haftung der Schäden zu unseren Gunsten ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, gelten der Haftungsausschluss oder die Haftungsbegrenzung nicht für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Pflichtverletzung durch uns oder durch einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen.

(4) Bei Lieferung an ausländische Kunden wird die Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt.

§13 Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt

(1) Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer uns gegenüber seine sämtlichen Verbindlichkeiten getilgt hat. Der Käufer darf nicht über Vorbehaltsware verfügen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. Bei Vermischung, Verbindung und Verarbeitung der Kaufsache wird der Verkäufer Eigentümer der neu hergestellten Sache in Höhe des Kaufpreises. Gleichzeitig tritt der Käufer bereits jetzt bei Wiederveräußerung der neu hergestellten Sache den Kaufpreisanspruch in Höhe des offenen Kaufpreises an den Verkäufer ab. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer dem Verkäufer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offen zu legen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere von dritter Seite vorgenommene Pfändungen, sofort uns mitzuteilen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass die gepfändete Ware unserem Eigentumsvorbehalt unterliegt.

§14 Teilunwirksamkeit

(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzten, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

§15 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zu unseren Geschäftspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Firmensitz des Verkäufers.Soweit unser Kunde Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Firmensitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: 07/2012